Für Ihre Krankenversicherung gelten Kündigungsfristen. Haben Sie diese schon überprüft? Denken Sie daran: Eine Kündigung muss rechtzeitig erfolgen! Das ist besonders bei einem geplanten Wechsel Ihrer Krankenkasse wichtig.
Ihr Krankenversicherer akzeptiert die Kündigung nur, wenn er sie vor dem Ablauf der gesetzten Kündigungsfrist erhalten hat. Dabei gilt nicht der Poststempel Ihres Kündigungsschreibens, sondern das Datum des Eingangs bei der Krankenkasse. Wenn das Schreiben also zum 31. eines Monats beim Versicherer auf dem Tisch liegen muss und dieser Tag ein Freitag ist, senden Sie den Brief am besten spätestens bis Dienstag oder Mittwoch ab.
Empfohlene Zeitpunkte für die Kündigung sind aber nicht die 30./31. des Monats, sondern vielmehr Mitte März oder Mitte November. Senden Sie die Kündigung unbedingt per Einschreiben an Ihren Versicherer und sorgen Sie zugleich für den Vertragsabschluss mit dem neuen Versicherer. Dieser informiert darüber Ihre alte Versicherung, was jeden Versicherungsunterbruch verhindert. Anders können Sie Ihre Versicherung nicht wechseln